Für eine Terminanfrage sind wir über das Kontaktformular oder telefonisch unter Mobil 0162-6919684 zu erreichen.

Wesenstest für § 10 (1) Hunde:
Für Hunde bestimmter Rassen sieht das LHundG eine Maulkorb- und Leinenpflicht vor, außer es wird von einer anerkannten Stelle der Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes erbracht. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Verhaltensprüfung durch einen Sachverständigen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht zu beantragen.
Hunde bestimmter Rassen*:
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ProHunde
Berufsverband für professionelles Hundetraining, Verhaltensberatung, Dienstleistungen e.V.