Sachverständige nach dem LHundG NRW

Prüferin für Sachkunde und Wesenstest

Als sachverständige Stelle im Sinne des Landeshundegesetzes NRW bin ich durch eine Prüfung vorm Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW berechtigt, Sachkunde- und Verhaltensprüfungen durchzuführen.

 

Prüfungstermin: Nehmen Sie für einen Termin Kontakt mit mir auf.

 

Sachkundenachweis für Hunde gemäß § 10 (1) und § 11 LHundG NRW

Das Landeshundegesetz verlangt vom Besitzer eines Hundes bestimmter Rassen* und großer Hunde den Nachweis, dass er /sie über die dazu nötige Sachkunde verfügt, diesen zu Halten. Hierzu wird das theoretische Wissen zur Hundehaltung überprüft.

Informationen:

Als große Hunde gelten die, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreichen.

 

Zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis finden Sie hier

Übungsbögen und deren Lösungen

 

Wesenstest für § 10 (1) Hunde:

Für Hunde bestimmter Rassen sieht das LHundG eine Maulkorb- und Leinenpflicht vor, außer es wird von einer anerkannten Stelle der Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes erbracht. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Verhaltensprüfung durch einen Sachverständigen.

 

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht zu beantragen.

 

Hunde bestimmter Rassen*:

Alano

American Bulldog

Bullmastiff

Mastiff

Mastino Espanol

Mastino Napoletano

Fila Brasiliero

Dogo Argentino

Rottweiler

Tosa Inu

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

Landeshundegesetz

 

Duchführungsverordnung LHG

 

Abnahme der Sachkunde  30,00€

Verhaltensüberprüfung / Wesenstest: Auf Anfrage

Termine auf Anfrage: Kontaktformular