Als sachverständige Stelle im Sinne des Landeshundegesetzes NRW bin ich durch eine Prüfung vom Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW berechtigt, Sachkunde- und Verhaltensprüfungen durchzuführen.
Prüfungstermin: Nehmen Sie für einen Termin Kontakt mit mir auf.
Sachkundenachweis für Hunde gemäß § 10 (1) und § 11 LHundG NRW
Das Landeshundegesetz verlangt vom Besitzer eines Hundes bestimmter Rassen und großer Hunde den Nachweis, dass er über die dazu nötige Sachkunde verfügt, diesen zu Halten. Hierzu wird das theoretische Wissen zur Hundehaltung überprüft.
Zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis finden Sie hier
Übungsbögen und deren
Wesenstest für § 10 (1) Hunde:
Für Hunde bestimmter Rassen sieht das LHundG eine Maulkorb- und Leinenpflicht vor, außer es wird von einer anerkannten Stelle der Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes erbracht. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Verhaltensprüfung.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht zu beantragen.
Informationen:
Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, sowie Hunde bestimmter Rassen benötigt der Halter einen Sachkundenachweis. Dieser ist beim zuständigen Ordnungsamt vorzulegen.
Hunde bestimmter Rassen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasiliero
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.